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EU-DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Sie und uns? Was müssen Sie und wir beachten?

Im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns:

Als unser Kunde sind Sie in bestimmten Fällen unser Auftraggeber zur Datenverarbeitung.

Da unsere Produkte auf Ihren Hardware-Systemen installiert sind, beschränkt sich die Auftragsverarbeitung auf personenbezogene Daten Ihrer Mandanten, Mitglieder oder Kunden sowie auf Informationen, die Sie uns im Rahmen des Supports zugänglich machen. Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gewährleisten, dass Ihre Daten sicher i.S.d. DSGVO sind. Durch Unterzeichnung unserer "Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 ff. DSGVO" sichern wir Ihnen das persönlich zu.

 

Im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mandanten:

Sie verarbeiten personenbezogene Daten Ihrer Mandanten.

Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) haben diese Aufgabe wie folgt eingeordnet: „Keine Auftragsverarbeitung, sondern die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO gegeben sein muss, sind beispielsweise in der Regel die Einbeziehung eines Berufsgeheimnisträgers (Steuerberater, Rechtsanwälte, externe Betriebsärzte, Wirtschaftsprüfer) … und vieles mehr.“

Die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kanzlei und Mandant dar und dient als Rechtsgrundlage gem. Art. 6 DSGVO. Somit ist klargestellt, dass die Leistungen eines Steuerberaters nicht als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO zu sehen sind.