FAQ

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu unseren Cloud-Lösungen

Bei der Nutzung unserer Cloud-Lösungen ergeben sich viele Möglichkeiten und Aufgabengebiete. Dabei stellen sich auch zahlreiche Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.

Fragen zu Technik & Abläufen

Ich habe die ROSESOFT-Belege-App und/oder GrSt Professionell bestellt. Wie geht es jetzt weiter?

Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrer ROSESOFT-ID. In iKanzlei, ESt oder GrSt können Sie sich über DATEI - CLOUD-ANMELDUNG mit Ihrer ROSESOFT-ID und Ihrem Passwort anmelden.

Ich habe in iKanzlei, ESt oder GrSt mit meiner ROSESOFT-ID die Cloud-Anmeldung ausgeführt. Muss ich mich wieder abmelden?

Nein, die Anmeldung kann/sollte dauerhaft bestehen bleiben. ESt kann nur Belege aus der ROSESOFT-Cloud heruntergeladen, wenn die Cloud-Anmeldung aktiv ist. Ebenso können Feststellungserklärungen in GrSt Professionell nur dann per ELSTER übermittelt werden, wenn die Cloud-Anmeldung aktiv ist.

Wie lade ich meine Mandanten ein, die ROSESOFT-Belege-App zu nutzen?

In iKanzlei, Ebene Mandant, Gruppe Bearbeiten steht Ihnen der Menüpunkt BELEGE-APP VERWALTEN zur Verfügung. Über diese Schaltfläche gelangen Sie in die Stammdaten-Maske des gewählten Mandanten und können im Abschnitt ROSESOFT-Belege-App den Mandanten für die App-Nutzung freischalten, indem Sie den Haken in der entsprechenden Checkbox setzen.

In ESt finden Sie den entsprechenden Aufruf unter dem Menüpunkt BEARBEITEN - BELEGE-APP VERWALTEN.

Für die Freischaltung sind ROSESOFT-Administrator-Rechte erforderlich.

Was muss mein Mandant machen, wenn ich ihn eingeladen habe?

Sobald die Freischaltung in iKanzlei, ESt oder GrSt erfolgt ist, bekommt der Mandant eine automatisch generierte E-Mail zugeschickt. Die Mail enthält die entsprechenden Links für die App-Stores (Android/iOS) sowie die Zugangsdaten für die App-Anmeldung. Nach erfolgreichem Download und Installation der App kann sich der Nutzer mit seinen Zugangsdaten anmelden und Belege fotografieren.

Wo sehe ich Belege, die ein Mandant hochgeladen hat?

Die Belege können in ESt bei gewähltem Mandanten über den Navigationsbereich im Abschnitt DIGITALE-BELEGE - SONSTIGE-BELEGE aufgerufen und verarbeitet werden.

Wie kann ich einem Mandanten die ROSESOFT-Belege-App wieder sperren?

In iKanzlei, Ebene Mandant, Gruppe Bearbeiten steht Ihnen der Menüpunkt BELEGE-APP VERWALTEN zur Verfügung. Über diese Schaltfläche gelangen Sie in die Stammdaten-Maske des gewählten Mandanten und können im Abschnitt ROSESOFT-Belege-App den Mandanten für die App-Nutzung sperren, indem Sie den Haken aus der entsprechenden Checkbox entfernen.

In ESt finden Sie den entsprechenden Aufruf unter dem Menüpunkt BEARBEITEN - BELEGE-APP VERWALTEN.

Für das Sperren sind ROSESOFT-Administrator-Rechte erforderlich.

Welche Daten speichert GrSt Professionell in der Cloud? Und weshalb?

GrSt Professionell speichert in der ROSESOFT-Cloud, wann Sie für welchen Mandanten und welches Objekt eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes per ELSTER übermittelt haben. Denn grds. kann GrSt unbeschränkt verwendet werden; die Abrechnung erfolgt transparent und fair lediglich basierend auf der Anzahl der übermittelten Erklärungen.

Dabei werden nur die Nummern Ihrer Kanzlei und Ihrer Mandanten gespeichert. Namen und Adressen werden NICHT in die ROSESOFT-Cloud übermittelt.

Wo liegen die in der ROSESOFT-Cloud gespeicherten Daten?

Die Daten liegen in einem Rechenzentrum mit Server-Standort Deutschland.

Unterstützte Smartphone-Betriebssysteme?

iOS ab Version 11.2 / Android ab Version 7.

Fragen zu Kosten

Kann ich die Cloud-Lösungen risikofrei und kostenlos testen?

Ja.

Sie können die ROSESOFT-Belege-App vier Wochen lang kostenlos testen. Die Freischaltung erfolgt durch unsere Support-Mitarbeiter. Wenn Sie sich im Anschluss entscheiden, die Cloud-Lösungen weiterhin zu nutzen, bleiben alle bereits gespeicherten Zugangsdaten sowie die digitalen Belege selbstverständlich erhalten.

Wieso wird eine Grundgebühr berechnet?

Die Grundgebühr wird für das ROSESOFT-Cloud-Basismodul erhoben. Das ROSESOFT-Cloud-Basismodul umfasst die Beleg-Verwaltung in ESt sowie die Zugriffs-Techniken auf die ROSESOFT-Cloud.

Was ist in der Mandanten-Gebühr enthalten?

Die Mandanten-Gebühr umfasst die Nutzung der ROSESOFT-Belege-App sowie den Speicherplatz in der ROSESOFT-Cloud.

Wann muss eine Volumen-Gebühr entrichtet werden?

Eine Volumengebühr wird nur in Ausnahmefällen entrichtet und zwar dann, wenn das über die Grundgebühr abgedeckte Speichervolumen von 5 GB überschritten wird. Die Volumengebühr beträgt 1,00 Euro / Monat pro weiterem GB Speichervolumen.

Beispiel: Davon ausgehend, dass ein einseitiger Beleg eine Größe von ca. 250 KB hat, reicht der Speicherplatz für ca. 20.000 einseitige Belege aus.

Kann ich das System für mich selbst ausprobieren?

Ja. Die Nutzung durch einen Mandanten - also z.B. Sie selbst - ist in der ROSESOFT-Cloud-Grundgebühr enthalten.

Ich habe einen Mandanten freigeschaltet - aber er nutzt die App gar nicht. Entstehen mir dennoch Kosten?

Nein. Kosten pro Mandant entstehen erst, wenn der Mandant die ROSESOFT-Belege-App auch tatsächlich nutzt, d.h. mindestens 2 Belege abgelegt hat.

Wann wird die Nutzung der ROSESOFT-Belege-App abgerechnet?

Die Abrechung erfolgt halbjährlich im Juni und Dezember für das jeweils zu Ende gehende Halbjahr.

Wann und wie kann ich die Nutzung der ROSESOFT-Belege-App kündigen?

Die Nutzung der ROSESOFT-Belege-App kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dazu reicht eine Mitteilung in Textform an die ROSESOFT GmbH & Co. KG aus.

Nach der Kündigung kann die Cloud-Anmeldung in den Programmen nicht mehr ausgeführt werden. Ihre Kunden können die ROSESOFT-Belege-App dann nicht mehr nutzen. Sie werden mit Ablauf des Halbjahres dann letztmalig eine Rechnung für den Nutzungszeitraum und -Umfang erhalten.